Nikolausturnier

Wettspiel im Bad Vilbeler Golfclub Lindenhof e.V

Saturday, 07. December 2024

Beginn:12:00 Uhr
Turnierart:Einzel
Wertung:Stableford
Löcher:9-Löcher 1-9
Handicap-Relevanz:Nicht Handicap-relevant

Austragung:
Einzel nach Stableford über 9 Löcher mit Vorgabe.

Start:
ab 12:00 Uhr von Tee 1
Achtung: Die Startzeit kann sich, je nach Teilnehmerzahl, ändern!

Art der Vorgabe und Handicaprelevanz:
Course Handicap auf die Löcher verteilt.
Das Wettspiel ist nicht Handicap-relevant.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglieder im Bad Vilbeler Golfclub Lindenhof e. V. sind sowie deren Gäste, sofern diese Amateure und Mitglieder eines dem DGV oder entsprechendem ausländischen Verbandes angeschlossenen Vereins sind.

Max. HCPI:
54,0 bzw. Platzreife

Abschläge:
Damen rot, Herren gelb

Wertung:
Bruttowertung: für Damen und Herren getrennt
Nettowertung: für Damen und Herren gemeinsam, ggf. in mehreren Wertungsklassen (paritätische Einteilung).

Zusammenstellung der Spielergruppen:
Spielergruppen werden nach Vorgaben gemischt aufgestellt.

Preise:
1.Brutto, Damen und Herren getrennt
1.–3.Netto, Damen und Herren gemeinsam (ggf.pro Wertungsklasse)
Doppelpreisausschluss: Brutto vor Netto

Meldeschluss:
Meldungen müssen bis Freitag, dem 6. Dezember 2023, 12:00 Uhr im Sekretariat eingehen. Später eingehende Meldungen können nur nach Rücksprache mit der Spielleitung berücksichtigt werden.

Meldegebühr:
EUR 15,00 inkl. Startverpflegung; Gäste zahlen zusätzlich Greenfee

Spielleitung:
wird mit der Startliste bekannt gegeben

Anmeldung:
Durch Eintrag in die im Clubhaus aushängende Meldeliste, telefonisch im Clubsekretariat, via Internet (www.golf.de, www.bvgc.de/AWS) oder Email an info@bvgc.de.

Rahmenausschreibung:
Im Übrigen gilt die Rahmenausschreibung des Bad Vilbeler Golfclub Lindenhof e. V.

Änderungsvorbehalt:
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Handicaprelevanz). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.