Nikolausturnier
Wettspiel im Bad Vilbeler Golfclub Lindenhof e.V
Samstag, 07. Dezember 2024
Beginn: | 12:00 Uhr |
Turnierart: | Einzel |
Wertung: | Stableford |
Löcher: | 9-Löcher 1-9 |
Handicap-Relevanz: | Nicht Handicap-relevant |
Austragung:
Einzel nach Stableford über 9 Löcher mit Vorgabe.
Start:
ab 12:00 Uhr von Tee 1
Achtung: Die Startzeit kann sich, je nach Teilnehmerzahl, ändern!
Art der Vorgabe und Handicaprelevanz:
Course Handicap auf die Löcher verteilt.
Das Wettspiel ist nicht Handicap-relevant.
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglieder im Bad Vilbeler Golfclub Lindenhof e. V. sind sowie deren Gäste, sofern diese Amateure und Mitglieder eines dem DGV oder entsprechendem ausländischen Verbandes angeschlossenen Vereins sind.
Max. HCPI:
54,0 bzw. Platzreife
Abschläge:
Damen rot, Herren gelb
Wertung:
Bruttowertung: für Damen und Herren getrennt
Nettowertung: für Damen und Herren gemeinsam, ggf. in mehreren Wertungsklassen (paritätische Einteilung).
Zusammenstellung der Spielergruppen:
Spielergruppen werden nach Vorgaben gemischt aufgestellt.
Preise:
1.Brutto, Damen und Herren getrennt
1.–3.Netto, Damen und Herren gemeinsam (ggf.pro Wertungsklasse)
Doppelpreisausschluss: Brutto vor Netto
Meldeschluss:
Meldungen müssen bis Freitag, dem 6. Dezember 2023, 12:00 Uhr im Sekretariat eingehen. Später eingehende Meldungen können nur nach Rücksprache mit der Spielleitung berücksichtigt werden.
Meldegebühr:
EUR 15,00 inkl. Startverpflegung; Gäste zahlen zusätzlich Greenfee
Spielleitung:
wird mit der Startliste bekannt gegeben
Anmeldung:
Durch Eintrag in die im Clubhaus aushängende Meldeliste, telefonisch im Clubsekretariat, via Internet (www.golf.de, www.bvgc.de/AWS) oder Email an info@bvgc.de.
Rahmenausschreibung:
Im Übrigen gilt die Rahmenausschreibung des Bad Vilbeler Golfclub Lindenhof e. V.
Änderungsvorbehalt:
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Handicaprelevanz). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.