Sunshine Tour 5 (Finale)

Wettspiel im Bad Vilbeler Golfclub Lindenhof e.V

Sonntag, 15. März 2020

Beginn:11:30 Uhr
Turnierart:
Wertung:
Löcher:9-Löcher
Handicap-Relevanz:Nicht vorgabenwirksam

4. Spieltag der Winter-Wettspielserie

Ausschreibung:
Die Ausschreibung wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Spiel-/Zählweise:
An jedem Loch kann das Ergebnis durch korrektes Beantworten einer Golffrage (pro korrekt beantwortete Frage 1 Schlag Abzug, maximal 2 Schläge pro Loch) verbessert werden.

Start:
ca. 11:30 Uhr von T 1

Art der Vorgabe und Vorgabenwirksamkeit:
Die Wettspiele sind nicht vorgabenwirksam.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder sowie Amateure, die Mitglieder eines dem DGV oder entsprechenden ausländischen Verbandes
angeschlossenen Vereins sind.

Vorgabenbegrenzung:
max. DGV-Stvg.-54 bzw. Platzreife

Abschläge:
nach Ausschreibung

Wertung & Preise:
Teamwertung nach Anzahl der Teilnehmer, ggf. in mehreren Wertungsklassen

Tourwertung:
Vergabe von Punkten gemäß Platzierung. Rules-Tour-Champion wird der/die Tourteilnehmer/in mit den meisten Punkten am Tourende

Punktevergabe pro Turnier:
Sieger: 10 Punkte, Zweiter 8 Punkte usw.

Meldegebühr:
EUR 20,00 inkl. Kaffee und Kuchen;
Gäste zzgl. um EUR 10,00 ermäßigtes Greenfee

Spielleitung:
wird mit der Startliste bekannt gegeben

Anmeldung:
Einzeln oder als Team (2 Spieler) durch Eintrag in die im Clubhaus aushängende Meldeliste, telefonisch im Clubsekretariat, via Internet (www.mygolf.de, www.bvgc.de/AWS) oder Email an info@bvgc.de.

Die Teams können pro Turnier wechseln.

Meldeschluss:
Samstag, 14. März 2020, bis 12:00 Uhr im Sekretariat einge-gangen. Nachmeldungen werden nur als Team angenommen oder für den Fall, dass jemand keinen Partner hat. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen nach Rücksprache mit der Spielleitung möglich.

Rahmenausschreibung:
Im Übrigen gilt die Rahmenausschreibung des Bad Vilbeler Golfclub Lindenhof e. V.

Änderungsvorbehalt:
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.